Fördermöglichkeiten der Vermittlungsdienstleistungen der Privaten Arbeitsvermittlung
Aktivierungs- und VermittlungsgutscheinMaßnahmen, die der Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung dienen, können mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein gefördert werden.
Einen Rechtsanspruch hat jeder Arbeitslose im Leistungsbezug ALG I nach einer Wartezeit von 6 Wochen Arbeitslosigkeit. Für alle anderen Arbeitsuchenden gilt nur nach Ermessen. Dies betrifft: ALG-II-Empfänger einschließlich Erwerbsaufstocker, Nichtleistungsempfänger, Berufsrückkehrer, Arbeitnehmer 3 Monate vor Ende der Befristung, Beschäftigte in Transfergesellschaften (siehe Wikipedia).
Private Arbeitsvermittlung
ProjektförderungFür
Berufstätige gibt es die bundeseinheitliche Förderung in Sachsen. Hier gibt es die Möglichkeiten einer
Landesspezifischen Förderung in Sachsen (ESF) und des Freistaates Sachsen. Es gibt dort Projektförderungen für kleinere und mittlere Unternehmen, Einzelbetriebliche Förderungen und den Weiterbildungsscheck für Sachsen.
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