Fördermöglichkeiten der Vermittlungsdienstleistungen der Privaten Arbeitsvermittlung, Berufliche Aus- und Weiterbildung und Projekte für Klein- und mittelständische Unternehmen
Aktivierungs- und VermittlungsgutscheinMaßnahmen, die der Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung dienen, können mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein gefördert werden.
Einen Rechtsanspruch hat jeder Arbeitslose im Leistungsbezug ALG I nach einer Wartezeit von 6 Wochen Arbeitslosigkeit. Für alle anderen Arbeitsuchenden gilt nur nach Ermessen. Dies betrifft: ALG-II-Empfänger einschließlich Erwerbsaufstocker, Nichtleistungsempfänger, Berufsrückkehrer, Arbeitnehmer 3 Monate vor Ende der Befristung, Beschäftigte in Transfergesellschaften (siehe Wikipedia).
Private Arbeitsvermittlung
Berufliche Aus- und WeiterbildungFür
Arbeitsuchende: gibt es Fördermöglichkeiten über den
Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit und des Jobcenters. Weitere Fördermöglichkeiten bestehen über die
Deutsche Rentenversicherung, den
Berufsförderungsdienst (BFD), und über das
BAföG.
Für
Berufstätige: gibt es die Bundeseinheitliche Förderung über das
Bundesministerium für Bildung und der
Agentur für Arbeit. Dazu zählen u. a. Programme wie die Bildungsprämie, WeGebAU und das Meister-Bafög.
Berufliche Aus- und Weiterbildung
ProjektförderungFür
Berufstätige: gibt es die Bundeseinheitliche Förderung in Sachsen. Hier gibt es die Möglichkeiten einer
Landesspezifischen Förderung in Sachsen (ESF) und des Freistaates Sachsen. Es gibt dort Projektförderungen für kleinere und mittlere Unternehmen, Einzelbetriebliche Förderungen und den Weiterbildungsscheck für Sachsen.
Projekte
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