Zugelassener Träger nach dem Recht der Arbeitsförderung
für den Fachbereich: ausschließlich erfolgsbezogen vergütete Arbeitsvermittlung in versicherungspflichtige Beschäftigung nach § 45 Absatz 4 Satz 3 Nummer 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch.
Wir arbeiten nach einem Qualitätsentwicklungs und -sicherheitssystem.

Individuelle Beratungstermine in der Privaten Arbeitsvermittlung
Da unsere Arbeitsvermittlung bundesweit tätig ist, sind vorwiegend telefonische Beratungstermine möglich.Ein persönliches Beratungsgespräch in unserer Niederlassung ist...Momentan sind von uns deutschlandweit folgende Stellen zu besetzen: Küchenhilfen (m/w/d) Köche (m/w/d) Schulbegleiter (m/w/d) Kaufmännische Mitarbeiter...