Zugelassener Träger nach dem Recht der Arbeitsförderung
für den Fachbereich: ausschließlich erfolgsbezogen vergütete Arbeitsvermittlung in versicherungspflichtige Beschäftigung nach § 45 Absatz 4 Satz 3 Nummer 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch.
Wir arbeiten nach einem Qualitätsentwicklungs und -sicherheitssystem.
